1825
Genderkingen wurde vor 545 Jahren erstmals urkundlich erwähnt.
Ereignisse
- 30. Juli: Ein Erlass über die Eintragung unehelicher Kinder beinhaltet u.a. , dass über uneheliche Geburten kein eigenes Register mehr geführt werden durfte, sondern dass sie in die allgemeinen pfarrlichen Geburtsregister eingetragen werden sollen. Ebenso wurde verfügt, dass der Pfarrer zu vermerken hatte, ob sich der angebliche Vater als solcher ausdrücklich bekannt hatte. Zudem musste der Pfarrer uneheliche Geburten der zuständigen Polizeibehörde melden. Bekanntmachung mit allerhöchster Weisung im "Regierungs-und Intelligenzblatt für das Königreich Baiern" Nro. 29 vom 30. Juli 1825.[1]