Bürgermedaille

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In dem Wissen, dass die Entwicklung einer lebendigen Gemeinschaft der Mitarbeit des Einzelnen bedarf, in der Absicht, der Allgemeinheit und insbesondere der Jugend Anreiz und Vorbild zu geben und in der Meinung, dass Leistungen auch eine Anerkennung erfahren sollen, will die Gemeinde Genderkingen durch Verleihung einer Bürgermedaille Personen ehren, die sich in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Politik und des geistigen, sozialen und sportlichen Lebens besonders verdient gemacht haben.


Träger

Reinhold Hoffmann in Silber

20.05.2005

Karl Wiest in Silber

24.04.2008

Johann Schilke in Gold

|- | Juni 2015 |Rudolf Schmidt |in Gold |- | Oktober 2015 |Ludwig Wanner |in Gold |}

Satzung über die Verleihung der Bürgermedaille

der Gemeinde Genderkingen

In dem Wissen, dass die Entwicklung einer lebendigen Gemeinschaft der Mitarbeit des Einzelnen bedarf, in der Absicht, der Allgemeinheit und insbesondere der Jugend Anreiz und Vorbild zu geben und in der Meinung, dass Leistungen auch eine Anerkennung erfahren sollen, will die Gemeinde Genderkingen durch Verleihung einer Bürgermedaille Personen ehren, die sich in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Politik und des geistigen, sozialen und sportlichen Lebens besonders verdient gemacht haben.

Die Gemeinde Genderkingen erlässt daher auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1

Die Gemeinde Genderkingen ehrt Personen, die sich um die Gemeinde oder um das Gemeinwohl besonders verdient gemacht haben, durch die Verleihung der Bürgermedaille.


§ 2

(1) Die Bürgermedaille wird in Silber und in Gold verliehen.

(2) Die Bürgermedaille hat eine kreisrunde Form mit einem Durchmesser von 4 cm. Die Vorderseite zeigt das Wappen der Gemeinde Genderkingen mit der Aufschrift „Gemeinde Genderkingen“, die Rückseite trägt die Aufschrift „Für besondere Verdienste“. Die Medaille wird außerdem noch im Kleinformat als Stecknadel mit 1,5 cm Durchmesser ausgehändigt.

(3) Über die Verleihung der Bürgermedaille wird eine Urkunde ausgestellt, die folgenden Wortlaut haben soll: Die Gemeinde Genderkingen verleiht mit Beschluss des Gemeinderates vom ... Herrn/Frau ... geboren am .... die Bürgermedaille in Anerkennung seiner/ihrer besonderen Verdienste zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürger, insbesondere ...

Ort, Datum, Unterschrift des Bürgermeisters


§ 3

Die Bürgermedaille, die Urkunde und die Stecknadel werden in würdiger Form überreicht.


§ 4

(1) Über die Verleihung der Bürgermedaille beschließt der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung.

(2) Vorschlagsberechtigt ist jeder wahlberechtigte Gemeindebürger.

(3) Die Gemeinde kann die Verleihung der Bürgermedaille durch Beschluss des Gemeinderates wegen unwürdigem Verhalten widerrufen.


§ 5

Die Geehrten tragen sich in das Gästebuch der Gemeinde Genderkingen ein.


§ 6

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.


Genderkingen, den 14. Juli 2004 Gemeinde Genderkingen