Feldgeschworene
Feldgeschworene
wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Das Feldgeschworeneninstitut ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung.
Beschreibung
Das Feldgeschworeneninstitut ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung. Seit rund 500 Jahren gibt es Feldgeschworene. Sie wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Bei ihrer Verpflichtung geloben die auf Lebenszeit gewählten Feldgeschworenen in einer Eidesformel Verfassungstreue, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit. Von besonderer Bedeutung ist das "Siebenergeheimnis", eine von Gemeinde zu Gemeinde verschiedene, vor allem in Franken althergebrachte Methode festzustellen, ob Grenzzeichen in ihrer Lage unversehrt sind. Die modernen Vermessungsverfahren erlauben zwar eine zentimetergenaue Wiederherstellung von Grenzpunkten, das "Siebenergeheimnis" wird dennoch traditionsgemäß bewahrt.
Die Feldgeschworenen wirken bei der Abmarkung der Grundstücke durch die Vermessungsämter mit. Sie beschaffen und transportieren Grenzmarken und anderes notwendige Abmarkungsmaterial. Wenn Grenzzeichen gefährdet oder beschädigt sind, können sie von den Feldgeschworenen unter bestimmten Voraussetzungen gesichert oder ausgewechselt werden. Auf Anordnung des 1. Bürgermeisters werden von den Feldgeschworenen Grenzbegehungen durchgeführt. Zweck der Grenzbegehungen ist es, auf die Erhaltung und Sichtbarkeit der Grenzzeichen, insbesondere an den Gemeindegrenzen hinzuwirken.
Feldgeschworene in Genderkingen
- Josef Bairlein, Hauptstr. 35, seit 1975, Obmann
- Joef Böck, Sonnenstr. 20, seit 1975
- Franz Narr, Bachstr. 4, seit 1989
- Berhard Stangl sen., Hauptstr. 15, seit 1969
- Josef Koller, Lechstr. 16, seit 1969
- Michael Böck, Hauptstr. 20, seit 2004
- Christof Gastl, Donauwörther Str. 3, seit 2004
Presse
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Donauwörther Zeitung 18.10.2014 Unter den geehrten Franz Narr
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz - AbmG)