HN 117 1/4

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Genderkinger Heimatbuch

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Allgemeine Hinweise

Das Wort „Hausnummer" erscheint im Text abgekürzt mit „HN". Ein angegebenes Datum bezieht sich jeweils auf die notarielle Verbriefung, nicht auf den Grundbucheintrag und nicht auf kirchliche Daten. Große Preisdifferenzen beim Ankauf und Verkauf eines Anwesens deuten oft auf den Ausbruch von Grundstücken aus dem Gesamtbesitz hin. Die Markwährung wurde 1876 eingeführt, wobei einem Florentiner Gulden (stets abgekürzt mit „fl.") circa 1,76 Mark entsprach, abgekürzt „M", „GM" („Goldmark") oder „RM" („Reichsmark"). Was die Schreibweise der Namen betrifft, so findet sich vor 1880 kaum eine einheitliche Rechtschreibung. Es gilt: „F" wie „V" (z.B. Foag/Voag), „ei" wie „ai", „m" wie „mm", „ö" wie „ä" oder „e" (z.B. Böck/Bäck/Beck), „ü" wie „i" (z.B. Müller/Miller), „s" wie „ß", „-l" wie „-el", „-r" wie „-er",und ähnliches.

HN 117 1/4 (Frühlingsstr. 1171/4 / Schloßstr. 15 / Schloßstr. 23)

Dieses Grundstück übernimmt Josef Rammer mit Ehefrau Maria am 2.5.1910 mit dem Anwesen HN 48 von seinen Eltern. Circa 1951 erhält die Tochter Friederike, verh. Wenka, diesen Besitz und verkauft 1978 an Josef und Margaretha Fries. 1984 erwerben Manfred und Astrid Eberlein das Haus.