HN 41

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Genderkinger Heimatbuch

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Allgemeine Hinweise

Das Wort „Hausnummer" erscheint im Text abgekürzt mit „HN". Ein angegebenes Datum bezieht sich jeweils auf die notarielle Verbriefung, nicht auf den Grundbucheintrag und nicht auf kirchliche Daten. Große Preisdifferenzen beim Ankauf und Verkauf eines Anwesens deuten oft auf den Ausbruch von Grundstücken aus dem Gesamtbesitz hin. Die Markwährung wurde 1876 eingeführt, wobei einem Florentiner Gulden (stets abgekürzt mit „fl.") circa 1,76 Mark entsprach, abgekürzt „M", „GM" („Goldmark") oder „RM" („Reichsmark"). Was die Schreibweise der Namen betrifft, so findet sich vor 1880 kaum eine einheitliche Rechtschreibung. Es gilt: „F" wie „V" (z.B. Foag/Voag), „ei" wie „ai", „m" wie „mm", „ö" wie „ä" oder „e" (z.B. Böck/Bäck/Beck), „ü" wie „i" (z.B. Müller/Miller), „s" wie „ß", „-l" wie „-el", „-r" wie „-er",und ähnliches.


HN 41 (Kirchenwinkel 41 / Kirchplatz 8 / Kirchplatz 5): „Fischermärti" / „Kiendlebald"

Ab 1671 sitzt auf diesem Hof die Lehenfischerfamilie Burkhards, die sich ab dem Jahre 1751 in weiblicher Linie mit dem Namen Böck/Beck fortsetzt: „Barbara Burckhardtin, Witwe des Martin, übergibt ihrer freundtlich geliebten Tochter Maria Josepha ihr inngehabtes Hochstüfft Augspurglich Erbtruchsess. Fischlehen wie es zu Dorff und Felds gelegen ... sambt den aignen äckhern". (Fischrecht). Gleich anschließend folgt der „Heyratsvertrag mit Martin Böckh". 1785 übernimmt Sölde und Fischlehen deren Sohn Hans Georg Beck, 1816 Mathias Böck um die Summe von 1800 fl., 1863 Mathias Böck jun. und 1900 Michael Böck um 11250 M. 1905 tauscht der jüdische Makler Heinrich Rothschild die HN 41, 45 und 8, so daß Michael und Josefa Böck auf HN 8 ziehen und hierher Thomas und Anna Strobl von HN 45 kommen. Von dort bringen diese den Hofnamen "Klendlebald" mit. 1932 geht der Gesamtbesitz von der Witwe Anna Strobl und ihren Kindern an den Sohn bzw. Bruder Franz Strobl und dessen Frau Maria über. Seit 1978 ist deren Sohn Johann mit Ehefrau Inge, geb. Sieber, Eigentümer des Anwesens.