HN 65 1/2

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Genderkinger Heimatbuch

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Allgemeine Hinweise

Das Wort „Hausnummer" erscheint im Text abgekürzt mit „HN". Ein angegebenes Datum bezieht sich jeweils auf die notarielle Verbriefung, nicht auf den Grundbucheintrag und nicht auf kirchliche Daten. Große Preisdifferenzen beim Ankauf und Verkauf eines Anwesens deuten oft auf den Ausbruch von Grundstücken aus dem Gesamtbesitz hin. Die Markwährung wurde 1876 eingeführt, wobei einem Florentiner Gulden (stets abgekürzt mit „fl.") circa 1,76 Mark entsprach, abgekürzt „M", „GM" („Goldmark") oder „RM" („Reichsmark"). Was die Schreibweise der Namen betrifft, so findet sich vor 1880 kaum eine einheitliche Rechtschreibung. Es gilt: „F" wie „V" (z.B. Foag/Voag), „ei" wie „ai", „m" wie „mm", „ö" wie „ä" oder „e" (z.B. Böck/Bäck/Beck), „ü" wie „i" (z.B. Müller/Miller), „s" wie „ß", „-l" wie „-el", „-r" wie „-er",und ähnliches.

HN 65 1/2 (Frühlingsstr. 65 1/2 / Schloßstr. 6 / Schloßstr. 11): „Burgbauer"

Im Jahre 1907 erkaufen Johann und Kreszenz Förg diesen Bauplatz („Schloßacker") zum Preis von 750 M vom Spar- und Darlehenskassenverein Genderkingen und errichten darauf die Gebäude. 1912 tauschen sie mit Andreas und Walburga Meitinger, geb. Bosch, gegen deren Anwesen HN 18. Die Vorfahren der Familie Meitinger hatten den Hofnamen „Burgbauer" (siehe HN 73). Nach dem Tod der Ehefrau heiratet der Witwer und Landwirt Andreas Meitinger 1915 Therese Rinz. 1970 übernimmt der Sohn Andreas Meitinger jun. mit seiner Frau Rosa, geb. Gerhard. Seit 1987 besitzt deren Sohn Helmut Meitinger Grund und Gebäude.

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Der Maurer Johann Förg und seine Frau Kreszenz im Jahre 1911 vor ihrem Haus. Auf dem Balkon die Kinder Anna (verh. Stahl) und Josefa („Lehenbäuerin")