Radfahrkarte

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In einer Zeit, in der das Auto das Straßenbild noch lange nicht prägte und auf den meist wenig befestigten Straßen vor allem Pferdekutschen und landwirtschaftliche Gespanne die wichtigsten Fortbewegungsmittel waren, kann man sich das Aufkommen des Fahrrads gar nicht aufregend genug vorstellen. Um die Jahrhundertwende nahmen dann zahlreiche Firmen im In- und Ausland die Fahrradproduktion auf, die Räder wurden immer billiger und im Laufe der Zeit waren sie auch für die arbeitende Bevölkerung erschwinglich. Ein unvorstellbarer Fahrradboom setzte ein; die Menschen wurden dadurch mobiler und konnten einfacher von einem Ort zum anderen kommen.

Im Königreich Bayern unterwarf man den Fahrradverkehr strengen Bestimmungen. Diese waren keineswegs frei von kleinlichen Bevormundungen der Radfahrer. Jeder Käufer und Besitzer eines Fahrrads musste sein Fahrzeug polizeilich melden. Die Ortspolizeibehörde stellte ihm eine Radfahrkarte u.a. mit folgendem Vermerk aus: "Der Radfahrer hat die Radfahrkarte bei sich zu führen und auf Verlangen dem zuständigen Beamten vorzuzeigen"

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